Der Unterschied zwischen einem Alltagsbegleiter und einem Betreuungsassistenten für Senioren liegt hauptsächlich in den Aufgabenbereichen, den Qualifikationen und der rechtlichen Grundlage der beiden Berufe. Beide Tätigkeiten zielen darauf ab, ältere Menschen im Alltag zu unterstützen, aber es gibt einige Unterschiede:
1. Aufgabenbereiche
Alltagsbegleiter:
- Alltagsbegleiter, beziehungsweise ihre Aufgaben, konzentrieren sich vor allem darauf, Senioren im Alltag zu unterstützen und soziale Kontakte zu fördern. Die Aufgaben umfassen Aktivitäten wie gemeinsames Spazierengehen, Gespräche führen, Spielen, Einkaufen oder bei der Haushaltsführung helfen.
- Das Ziel ist vor allem die soziale Teilhabe der Senioren und die Unterstützung bei alltäglichen Dingen, ohne dabei eine medizinische oder pflegerische Betreuung, also keine Pflege im behandelnden Sinne anzubieten.
Betreuungsassistent:
- Ein Betreuungsassistent (auch bekannt als „Betreuungsassistent nach §43b SGB XI“, früher §87b) hat ebenfalls den Fokus auf die Unterstützung von Senioren, jedoch mit einem stärkeren Schwerpunkt auf die Betreuung von Menschen mit Demenz oder anderen psychischen Einschränkungen.
- Zu den Aufgaben gehören neben der sozialen Betreuung auch Aktivitäten zur Förderung der kognitiven und motorischen Fähigkeiten der Senioren. Der Betreuungsassistent arbeitet in der Regel in enger Abstimmung mit dem
Pflegepersonal und unterstützt dieses in Einrichtungen wie Pflegeheimen.
2. Qualifikationen
Alltagsbegleiter:
- Für die Tätigkeit als Alltagsbegleiter ist in vielen Fällen keine spezielle formale Ausbildung notwendig. Allerdings bieten manche Organisationen Schulungen an, um die grundlegenden Fähigkeiten zu vermitteln, die in der Arbeit mit Senioren wichtig sind.
Betreuungsassistent:
- Die Ausbildung zum Betreuungsassistenten ist in der Regel klar geregelt und beinhaltet eine mehrwöchige Schulung, die unter anderem den Umgang mit demenziell veränderten Menschen, Erste Hilfe, sowie Kommunikationstechniken vermittelt.
- Der Abschluss basiert auf den Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB XI) und qualifiziert die Person für die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen.
3. Rechtliche Grundlage
Alltagsbegleiter:
- Die Tätigkeiten des Alltagsbegleiters mit seinen Aufgaben sind nicht gesetzlich streng geregelt, und daher variieren die Anforderungen je nach Bundesland oder Organisation. Es handelt sich eher um eine unterstützende Tätigkeit, die häufig auch von Ehrenamtlichen ausgeführt wird.
Betreuungsassistent:
- Der Beruf des Betreuungsassistenten ist gesetzlich definiert (nach §43b SGB XI) und zielt darauf ab, Pflegebedürftige, insbesondere Menschen mit Demenz, durch zusätzliche Angebote für Betreuungs-Pflege, im Gegensatz zur Behandlungs-Pflege, zu unterstützen.
Worum es in beiden Fällen geht: Unterstützung im Alltag
Während beide Berufsgruppen Senioren in ihrem Alltag unterstützen, hat der Betreuungsassistent eine klar definierte Ausbildung und spezifische Aufgaben im Rahmen der Betreuungs-Pflege von hilfebedürftigen oder demenziell veränderten Menschen. Der Alltagsbegleiter ist seine Aufgaben betreffend flexibler und weniger auf spezielle Erkrankungen wie Demenz ausgerichtet, mit dem Hauptziel, den Senioren bei alltäglichen Tätigkeiten und der sozialen Teilhabe zu helfen.
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