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In Deutschland werden verschiedene Rezepte vom Arzt mit unterschiedlichen Farben ausgestellt, die jeweils bestimmte Verordnungen und Vorschriften kennzeichnen. Diese Farben helfen dabei, die Art des Rezepts und dessen Gültigkeit zu erkennen. Rezept, die vom Arzt ausgestellt werden, können rot, blau, grün, gelb oder weiß sein.
Ein rotes Rezept, auch bekannt als Kassenrezept, ist das am häufigsten ausgestellte Rezept in Deutschland und richtet sich an gesetzlich Versicherte. Es wird für verschreibungspflichtige Medikamente verwendet, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Dabei muss der Patient jedoch eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung leisten, es sei denn, er ist von dieser befreit. Die Befreiung kann nur auf Antrag erfolgen. Seit dem 1. Januar 2024 wird ein rotes Rezept primär als elektronisches Rezept (E-Rezept) ausgestellt. Nur in bestimmten Fällen, etwa bei der Verordnung von Betäubungsmitteln oder in besonderen Ausnahmesituationen, wird weiterhin auf das Papierformat zurückgegriffen. Die Gültigkeit eines Kassenrezepts beträgt 28 Tage, was den Patienten ausreichend Zeit gibt, ihr Medikament in der Apotheke einzulösen.
Ein blaues Rezept, auch als Privatrezept bezeichnet, wird in erster Linie für privat Versicherte ausgestellt, kann jedoch auch von gesetzlich Versicherten genutzt werden, wenn sie die Kosten für bestimmte Arzneimittel selbst tragen möchten. Privatversicherte müssen die Kosten für die verschriebenen Medikamente zunächst aus eigener Tasche bezahlen, können diese aber oft im Nachhinein bei ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen. Im Gegensatz zum roten Rezept der gesetzlichen Kassen hat das Privatrezept eine längere Gültigkeitsdauer von bis zu drei Monaten, sofern der Arzt keine kürzere Frist angibt. Gelegentlich werden Privatrezepte auch auf weißem Papier ausgegeben, was jedoch die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen hat wie ein blaues Rezept.
Ein grünes Rezept wird ausgestellt, wenn der Arzt ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament empfiehlt. Es dient nicht primär als Verordnung, sondern als Hinweis darauf, dass das Medikament aus ärztlicher Sicht sinnvoll sein könnte. Die Kosten für solche Arzneimittel werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Trotzdem gibt es die Möglichkeit, bei einigen Krankenkassen eine anteilige Erstattung zu beantragen, oder die Kosten in der Steuererklärung geltend zu machen. Ein grünes Rezept hat keine formale Gültigkeitsdauer, da es lediglich eine Empfehlung des Arztes ist und nicht zur Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments berechtigt.
Das gelbe Rezept vom Arzt ist speziell für die Verordnung von Betäubungsmitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, vorgesehen. Dazu zählen sehr starke Schmerzmittel, Drogenersatzstoffe und andere hochwirksame Substanzen, die ein erhöhtes Missbrauchsrisiko bergen. Aufgrund der strengen rechtlichen Vorgaben sind BtM-Rezepte nur sieben Tage lang gültig. Wenn das gelbe Rezept vom Arzt ausgestellt wird, besteht es aus drei Durchschlägen: Ein Teil bleibt in der Arztpraxis, ein weiterer wird in der Apotheke hinterlegt, und der letzte Teil geht an die Krankenkasse. Diese Dokumentation stellt sicher, dass der Umgang mit Betäubungsmitteln lückenlos überwacht wird.
Das weiße T-Rezept wird für besonders sensible Medikamente ausgestellt, die fruchtschädigende Wirkstoffe enthalten, wie zum Beispiel Thalidomid, Pomalidomid oder Lenalidomid. Diese Medikamente dürfen nur unter strengsten Auflagen verschrieben werden, da sie schwerwiegende Nebenwirkungen verursachen können. Deshalb besteht das weiße T-Rezept vom Arzt aus zwei Teilen, und der Apotheker ist verpflichtet, einen Abschnitt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weiterzuleiten, um die Kontrolle und Überwachung dieser gefährlichen Arzneimittel sicherzustellen. Die Gültigkeitsdauer von dem Tag, an dem das Rezept vom Arzt ausgestellt wird, bis es verfällt, beträgt nur sieben Tage. Das bedeutet, dass der Patient das Medikament zeitnah in der Apotheke abholen muss.
Für ein HelpPhone Hausnotrufsystem gibt es leider kein Rezept vom Arzt. Aber die Kosten werden dennoch unter Umständen von der Krankenkasse übernommen. Wie das funktioniert, und was Sie tun müssen, um sich ein HelpPhone zu bestellen, erfahren Sie unter der Kundenhotline, die Sie gern berät. Kontaktieren Sie uns!