HelpPhone Notrufsysteme
Infoline: 0800 5894573
Wenn ein Familienmitglied plötzlich auf pflegerische Hilfe angewiesen ist, stehen viele vor einer völlig neuen Situation. Die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen tritt oft unerwartet ein, zum Beispiel durch einen Schlaganfall oder einen Sturz. In dieser Situation ist schnelles Handeln gefragt, doch oft herrscht Unsicherheit: Was muss ich jetzt tun? Welche Unterstützung gibt es? Und wie stelle ich sicher, dass mein Angehöriger die bestmögliche Versorgung erhält?
Zunächst ist es wichtig, zu verstehen, was Pflegebedürftigkeit eigentlich bedeutet. Nach dem deutschen Pflegeversicherungsgesetz liegt diese vor, wenn eine Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen dauerhaft, das heißt für voraussichtlich mindestens sechs Monate, Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen benötigt. Das kann die Körperpflege betreffen, das An- und Auskleiden, die Ernährung oder die Mobilität.
Der wichtigste Schritt bei eintretender Pflegebedürftigkeit ist, dass Angehörige oder die betroffene Person selbst einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist an die Krankenkasse angegliedert, sodass Sie sich zunächst an den gewohnten Versicherungsträger wenden können.
Der Antrag kann formlos telefonisch oder schriftlich gestellt werden. Bereits ab dem Monat der Antragstellung haben Sie bei festgestellter Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Leistungen, daher sollten Sie nicht lange warten.
Nach der Antragstellung meldet sich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder von Medicproof (bei privat Versicherten), um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren. Bei diesem Besuch wird die Selbstständigkeit der betroffenen Person in verschiedenen Lebensbereichen geprüft:
Auf Grundlage dieser Begutachtung wird ein Pflegegrad von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung) festgelegt. Je höher der Pflegegrad ist, desto umfangreicher sind bei der Pflegebedürftigkeit die Leistungen, die Ihnen zustehen.
Bereits ab einer Pflegebedürftigkeit von Pflegegrad 3 stehen umfangreiche Leistungen zur Verfügung: 545 Euro Pflegegeld monatlich oder 1.363 Euro für Pflegesachleistungen. Bei Pflegebedürftigkeit auf dem Pflegegrad 3 haben Betroffene außerdem Anspruch auf teilstationäre Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.298 Euro monatlich.
Die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen stellt oft eine große Belastung dar – emotional, körperlich und zeitlich. Wichtig ist, dass Sie als pflegende Person nicht allein bleiben.
Folgende Unterstützungsangebote sollten Sie kennen:
Nicht immer ist die Pflege zu Hause die beste Lösung. Manchmal übersteigt der Pflegebedarf die Möglichkeiten der Familie, oder die Wohnsituation lässt eine angemessene Versorgung nicht zu. Auch das ist völlig in Ordnung und kein Zeichen von Versagen.
Neben den praktischen Pflegefragen sollten Sie auch rechtliche Vorkehrungen treffen. Besonders wichtig sind:
Diese Dokumente sollten idealerweise erstellt werden, bevor sie benötigt werden – also im besten Fall, bevor eine schwere Pflegebedürftigkeit eintritt.
Der Eintritt von Pflegebedürftigkeit ist für alle Beteiligten eine schwierige Situation. Doch Sie müssen diese Aufgabe nicht allein bewältigen. Das deutsche Pflegesystem bietet zahlreiche Unterstützungsangebote bei Pflegebedürftigkeit, von finanziellen Leistungen über Beratungsangebote bis hin zu konkreter Entlastung im Pflegealltag.
Die wichtigsten Schritte sind also, den Pflegegrad rechtzeitig zu beantragen, sich umfassend über Ihre Ansprüche zu informieren, Hilfsangebote aktiv in Anspruch zu nehmen und auch gut auf Ihre eigene Gesundheit zu achten. Denn nur wenn es Ihnen als pflegendem Angehörigen gut geht, können Sie auch Ihrem pflegebedürftigen Familienmitglied die bestmögliche Unterstützung bieten.
Gerade in der häuslichen Pflegesituation kann ein Hausnotruf für Pflegebedürftige ebenso wie für Angehörige zusätzliche Sicherheit geben. Der HelpPhone Hausnotruf sorgt dafür, dass im Notfall rund um die Uhr schnell Hilfe organisiert wird, auch wenn gerade niemand vor Ort ist. Das entlastet Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und höher spürbar und schafft Vertrauen im Alltag. Wenn Sie sich über Möglichkeiten zur zusätzlichen Absicherung informieren möchten, beraten wir Sie gern persönlich zu den Lösungen von HelpPhone.