Wenn ein Familienmitglied plötzlich auf pflegerische Hilfe angewiesen ist, stehen viele vor einer völlig neuen Situation. Die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen tritt oft unerwartet ein, zum Beispiel durch einen Schlaganfall oder einen Sturz. In dieser Situation ist schnelles Handeln gefragt, doch oft herrscht Unsicherheit: Was muss ich jetzt tun? Welche Unterstützung gibt es? Und wie stelle ich sicher, dass mein Angehöriger die bestmögliche Versorgung erhält?

Pflegebedürftigkeit anerkennen und verstehen

Zunächst ist es wichtig, zu verstehen, was Pflegebedürftigkeit eigentlich bedeutet. Nach dem deutschen Pflegeversicherungsgesetz liegt diese vor, wenn eine Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen dauerhaft, das heißt für voraussichtlich mindestens sechs Monate, Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen benötigt. Das kann die Körperpflege betreffen, das An- und Auskleiden, die Ernährung oder die Mobilität.

Erster Schritt: Den Pflegegrad beantragen

Der wichtigste Schritt bei eintretender Pflegebedürftigkeit ist, dass Angehörige oder die betroffene Person selbst einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist an die Krankenkasse angegliedert, sodass Sie sich zunächst an den gewohnten Versicherungsträger wenden können.

So läuft die Antragstellung ab

Der Antrag kann formlos telefonisch oder schriftlich gestellt werden. Bereits ab dem Monat der Antragstellung haben Sie bei festgestellter Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Leistungen, daher sollten Sie nicht lange warten.

Nach der Antragstellung meldet sich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder von Medicproof (bei privat Versicherten), um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren. Bei diesem Besuch wird die Selbstständigkeit der betroffenen Person in verschiedenen Lebensbereichen geprüft:

  • Mobilität und Beweglichkeit
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen)
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Auf Grundlage dieser Begutachtung wird ein Pflegegrad von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung) festgelegt. Je höher der Pflegegrad ist, desto umfangreicher sind bei der Pflegebedürftigkeit die Leistungen, die Ihnen zustehen.

Bereits ab einer Pflegebedürftigkeit von Pflegegrad 3 stehen umfangreiche Leistungen zur Verfügung: 545 Euro Pflegegeld monatlich oder 1.363 Euro für Pflegesachleistungen. Bei Pflegebedürftigkeit auf dem Pflegegrad 3 haben Betroffene außerdem Anspruch auf teilstationäre Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.298 Euro monatlich.

Unterstützung und Beratung für pflegende Angehörige

Die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen stellt oft eine große Belastung dar – emotional, körperlich und zeitlich. Wichtig ist, dass Sie als pflegende Person nicht allein bleiben.

Folgende Unterstützungsangebote sollten Sie kennen:

  • Pflegeberatung: Nach Antragstellung haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung, die Ihnen bei der Organisation der Pflege hilft und über Leistungsansprüche informiert.
  • Pflegekurse: Die Pflegekassen bieten kostenlose Schulungen an, in denen Sie lernen, wie Sie Ihren Angehörigen richtig pflegen und dabei Ihre eigene Gesundheit schonen.
  • Pflegetelefon: Das Bundesfamilienministerium bietet unter 030 20179131 eine Beratungshotline für pflegende Angehörige an (montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr).
  • Selbsthilfegruppen: Der Austausch mit anderen Betroffenen kann emotional entlasten und praktische Tipps liefern.
  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Bei akuter Pflegesituation haben Berufstätige das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben und dafür Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten.
  • Pflegezeit und Familienpflegezeit: Für längere Pflegephasen können Arbeitnehmer eine teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeit beantragen.

Nicht immer ist die Pflege zu Hause die beste Lösung. Manchmal übersteigt der Pflegebedarf die Möglichkeiten der Familie, oder die Wohnsituation lässt eine angemessene Versorgung nicht zu. Auch das ist völlig in Ordnung und kein Zeichen von Versagen.

Wichtige Vollmachten rechtzeitig regeln

Neben den praktischen Pflegefragen sollten Sie auch rechtliche Vorkehrungen treffen. Besonders wichtig sind:

  • Vorsorgevollmacht: Ermächtigt eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
  • Patientenverfügung: Legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Fall schwerer Erkrankungen wünschen oder ablehnen.
  • Betreuungsverfügung: Bestimmt, wer im Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung als Betreuer eingesetzt werden soll.

Diese Dokumente sollten idealerweise erstellt werden, bevor sie benötigt werden – also im besten Fall, bevor eine schwere Pflegebedürftigkeit eintritt.

Hilfe annehmen ist keine Schwäche

Der Eintritt von Pflegebedürftigkeit ist für alle Beteiligten eine schwierige Situation. Doch Sie müssen diese Aufgabe nicht allein bewältigen. Das deutsche Pflegesystem bietet zahlreiche Unterstützungsangebote bei Pflegebedürftigkeit, von finanziellen Leistungen über Beratungsangebote bis hin zu konkreter Entlastung im Pflegealltag.

Die wichtigsten Schritte sind also, den Pflegegrad rechtzeitig zu beantragen, sich umfassend über Ihre Ansprüche zu informieren, Hilfsangebote aktiv in Anspruch zu nehmen und auch gut auf Ihre eigene Gesundheit zu achten. Denn nur wenn es Ihnen als pflegendem Angehörigen gut geht, können Sie auch Ihrem pflegebedürftigen Familienmitglied die bestmögliche Unterstützung bieten.

Pflegebedürftigkeit und ein Hausnotruf

Gerade in der häuslichen Pflegesituation kann ein Hausnotruf für Pflegebedürftige ebenso wie für Angehörige zusätzliche Sicherheit geben. Der HelpPhone Hausnotruf sorgt dafür, dass im Notfall rund um die Uhr schnell Hilfe organisiert wird, auch wenn gerade niemand vor Ort ist. Das entlastet Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und höher spürbar und schafft Vertrauen im Alltag. Wenn Sie sich über Möglichkeiten zur zusätzlichen Absicherung informieren möchten, beraten wir Sie gern persönlich zu den Lösungen von HelpPhone.