Die Pflegebedürftigkeit von Personen wird im deutschen Gesundheitssystem seit 2017 in fünf verschiedene Grade unterteilt, die unterschiedliche Leistungen der Pflegekasse erfordern. Die fünf Pflegegrade sind:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege

Um entsprechende Leistungen beziehen zu können, müssen Betroffene einen Pflegegrad beantragen. Der Antrag auf Pflegegrad wird dann vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) geprüft und der entsprechende Pflegegrad wird der beantragenden Person zugewiesen. Wie genau das funktioniert, lesen Sie hier.

Als Antrag auf einen Pflegegrad reicht ein Telefonat bei der zuständigen Pflegekasse. Neben dem telefonischen Antrag können Sie auch einen kurzen, formlosen Brief oder eine entsprechende E-Mail an die Pflegekasse schreiben. Damit wäre der Antrag an sich schon erledigt.

Welchen Pflegegrad soll ich beantragen?

Bei Ihrem Antrag auf Pflegegrad müssen Sie nicht entscheiden, um welchen Pflegegrad es geht. Das macht die Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angeschlossen ist, denn es kommt ein Gutachter oder eine Gutachterin des MDK oder von der Pflegeversicherung und untersucht den oder die Antragsteller/in. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wird der Pflegegrad eingeteilt. Dies geschieht unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind und natürlich nur mit vorheriger Terminabsprache. Deshalb sollten Sie bei Ihrem Antrag auf Pflegegrad noch keine ausführlichen Angaben bezüglich Ihres Pflegebedarfes machen, sondern den persönlichen Besuch einer oder eines Begutachtenden abwarten.

Wenn Sie den Bescheid über Ihren Pflegegrad postalisch von der Pflegekasse erhalten haben, dieser aber nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf entspricht, haben Sie die Möglichkeit, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Oftmals dauert es von dem Moment, an dem Sie den Pflegegrad beantragen, bis zur endgültigen Entscheidung mehrere Wochen. Gesetzlich verpflichtet ist die Pflegekasse einen Antrag auf Pflegestufe binnen fünf Wochen zu entscheiden. Die gewährten Leistungen sind dann rückwirkend ab Antragstellung gültig.

Etwas andere Voraussetzungen für Verhinderungspflege

Bei einem Antrag auf Verhinderungspflege sieht es ein wenig anders aus. Die Verhinderungspflege setzt voraus, dass die pflegebedürftige Person bereits gepflegt wird – und zwar seit mindestens sechs Monaten und mindestens Pflegegrad 2 oder höher bewilligt wurde. Den Antrag auf Verhinderungspflege kann die pflegende Person stellen, denn sie hat gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, oder kann selbst einmal krank werden, oder hat lediglich an einem bestimmten Nachmittag einen wichtigen Termin. Bei Genehmigung der Verhinderungspflege übernimmt dann eine Ersatzperson die Pflege der bedürftigen Person in ihrem Zuhause.
Für die Verhinderungspflege kann die zu pflegende Person allerdings auch kurzzeitig stationär in eine Pflegeeinrichtung für die Dauer der Verhinderungspflege aufgenommen werden.

Haben Sie Fragen zur Beantragung eines Pflegegrades oder benötigen Sie Hilfe dabei, einen Pflegegrad zu beantragen, wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an HelpPhone und lassen Sie sich gern von uns beraten.