Die häusliche Pflege von Angehörigen ist für viele Familien eine wichtige, aber oft auch belastende Aufgabe, die sowohl emotionale, als auch finanzielle Unterstützung bedarf.

Für das Pflegegeld werden ab 2025 wesentliche Änderungen wirksam, die die häusliche Pflege weiter unterstützen und entlasten sollen. Diese Anpassungen sind Teil des Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetzes (PUEG) und umfassen eine Erhöhung des Pflegegeldes um 4,5 %. Dies ist ein wichtiger Schritt, um pflegebedürftigen Personen sowie ihren pflegenden Angehörigen eine bessere finanzielle Grundlage und erweiterte Unterstützungsmöglichkeiten zu bieten.

Pflegegeld-Erhöhung 2025: Neue Tabelle

Die Pflegegeld-Erhöhung 2025 betrifft alle Pflegegrade und sieht folgende Beträge vor:

  • Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf Pflegegeld
  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich (bisher 332 Euro)
  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich (bisher 573 Euro)
  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich (bisher 765 Euro)
  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich (bisher 947 Euro)

Das neue Pflegegeld soll ab 2025 die finanzielle Situation von Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege verbessern und ihre pflegenden Angehörigen entlasten. Damit wird die Pflege zu Hause attraktiver gestaltet und pflegenden Familien wird der Alltag erleichtert.

Weitere Änderungen im Pflegegeld 2025

Zusätzlich zur Pflegegeld-Erhöhung 2025 gibt es weitere zentrale Anpassungen, die ebenfalls auf die Entlastung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen abzielen:

  • Fortzahlung des Pflegegeldes bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Ab 2025 werden die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen „Entlastungsbudget“ zusammengefasst. Dies bietet mehr Flexibilität bei der Nutzung der Mittel und stellt sicher, dass pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen je nach Bedarf frei zwischen den beiden Leistungen wechseln können. Während der Nutzung der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt. Auch entfällt die bisherige Voraussetzung, dass die pflegebedürftige Person bereits sechs Monate lang gepflegt worden sein muss, um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können.
  • Dynamische Anpassung der Leistungen: Ein weiteres wichtiges Element der Änderungen ist die dynamische Anpassung der Geld- und Sachleistungen an die Preisentwicklung. Ab Januar 2025 werden die Pflegeleistungen somit regelmäßig an die Inflation und andere wirtschaftliche Veränderungen angepasst. Dadurch soll gewährleistet sein, dass die Unterstützung durch das Pflegegeld auch nach 2025 immer den aktuellen finanziellen Anforderungen entspricht.

Die Pflegegeld-Erhöhung ab 2025 und die umfassenden Anpassungen bieten pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen eine bessere finanzielle Basis und flexiblere Möglichkeiten zur Organisation der Pflege. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Ziel, die Pflege zu Hause zu stärken und pflegende Familien stärker zu entlasten.

Der HelpPhone Hausnotruf kann alleinlebenden Senioren sowie deren Angehörigen – insbesondere, wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen – das Gefühl von Sicherheit geben, dass in einem medizinischen Notfall schnelle und kompetente Hilfe gerufen werden kann. Kontaktieren Sie den Kundensupport von HelpPhone, wir beraten sie gern über unsere verschiedenen Hausnotruf-Produkte.