Das Pflegegeld unterstützt Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden betreut werden. Es bietet finanzielle Anerkennung und ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Pflege. Allerdings kann es unter bestimmten Umständen beim Pflegegeld zu einer Kürzung oder sogar Streichung des Pflegegeldes kommen. Hier erfahren Sie, welche Situationen das betreffen kann.

Wann wird das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen?

Pflegeunterbrechung

Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht stattfindet, etwa durch einen Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person, spricht man von einer Pflegeunterbrechung. In solchen Fällen wird das Pflegegeld für bis zu 28 Tage weitergezahlt. Ab dem 29. Tag ruht der Anspruch, bis die häusliche Pflege wieder aufgenommen wird.

Kurzzeitpflege

Bei einer Kurzzeitpflege wird die pflegebedürftige Person vorübergehend stationär in einer Pflegeeinrichtung betreut, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Während dieser Zeit wird das Pflegegeld für maximal acht Wochen im Jahr um 50 Prozent gekürzt. Am ersten und letzten Tag der Kurzzeitpflege wird das volle Pflegegeld gezahlt.

Verhinderungspflege

Ist die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert, etwa durch Krankheit oder Urlaub, kann eine Ersatzpflege organisiert werden. Während dieser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld ebenfalls für maximal sechs Wochen im Jahr um 50 Prozent gekürzt. Auch hier gilt: Am ersten und letzten Tag wird das volle Pflegegeld gezahlt.

Nichtdurchführung von Beratungseinsätzen

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze durch eine Pflegefachkraft in Anspruch zu nehmen:

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich

Werden diese Beratungen nicht durchgeführt, kann für das Pflegegeld eine Kürzung erfolgen, zunächst um 50 Prozent, und bei wiederholtem Versäumnis sogar vollständig.

Was Sie tun können, um bei Ihrem Pflegegeld Kürzungen zu vermeiden

Unter verschiedenen Umständen kann es also zu einer Kürzung des Pflegegeldes kommen, zum Beispiel durch eine Pflegeunterbrechung, während einer Kurzzeitpflege oder bei Inanspruchnahme von Verhinderungspflege. Auch verpasste Beratungseinsätze können den Leistungsanspruch schmälern. Oft hängen diese Situationen mit plötzlichen gesundheitlichen Veränderungen, Überforderung in der häuslichen Pflege oder Sicherheitsbedenken zusammen.

Genau hier kann ein Hausnotrufsystem sinnvoll unterstützen. Es bietet nicht nur Sicherheit im Alltag, sondern trägt auch dazu bei, die Kontinuität der häuslichen Pflege zu sichern. Stürze oder medizinische Notfälle, die sonst womöglich zu einem Klinikaufenthalt und damit zu einer Pflegeunterbrechung führen würden, können frühzeitig erkannt und versorgt werden. So wird das Risiko verringert, dass das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen wird – und gleichzeitig entlastet ein Hausnotruf pflegende Angehörige im Alltag spürbar.

Informieren Sie sich über den Hausnotruf von HelpPhone, indem Sie unseren Support kontaktieren und Ihre Fragen stellen. Wir beantworten sie gern.