Gesetzlich Versicherte in Deutschland müssen für viele medizinische Leistungen Zuzahlungen entrichten, etwa für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder Heilmittel. Diese Zuzahlungen sind jedoch auf eine sogenannte Belastungsgrenze maximiert. Wer im Laufe eines Jahres besonders hohe Zuzahlungen erbringt, kann sich vom weiteren Eigenanteil befreien lassen. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen, inklusive wichtiger Hinweise zur Zuzahlungsbefreiung für Rentner und zur Zuzahlungsbefreiung bei einer Schwerbehinderung.

Voraussetzungen für die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse

Die Belastungsgrenze richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen Ihres Haushalts und beträgt in der Regel davon zwei Prozent. Für chronisch Kranke liegt sie bei nur einem Prozent. Das bedeutet, sobald Sie diese Grenze erreicht haben, können Sie eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse für den Rest des Jahres beantragen.

Zu den anrechenbaren Einkünften gehören:

  • Eigenes Bruttoeinkommen
  • Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners
  • Kindergeld (anteilig)
  • Renteneinkünfte
  • Weitere Einnahmen (zum Beispiel Mieteinnahmen)

Zuzahlungsbefreiung für Rentner und bei einer Schwerbehinderung

Zuzahlungsbefreiung für Rentner: Viele Rentner müssen besonders häufig medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Renteneinkünfte zählen zum Haushaltseinkommen und fließen somit in die Berechnung der Belastungsgrenze für die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse ein. Wichtig: Auch Zusatzversorgungsrenten oder Betriebsrenten müssen angegeben werden. Die Zuzahlungsbefreiung für Rentner kann beziehungsweise muss jährlich neu beantragt werden, denn sie ist generell nur für das laufende Jahr gültig.

Zuzahlungsbefreiung bei einer Schwerbehinderung: Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G", „aG", „H" oder „Bl" besitzt, kann gegebenenfalls zusätzliche Erleichterungen bei der Beantragung der Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkassen erhalten. Außerdem kann der Nachweis einer chronischen Erkrankung leichter erbracht werden, was zur Anwendung der niedrigeren Belastungsgrenze von einem Prozent führt. So bietet die Zuzahlungsbefreiung bei einer Schwerbehinderung Betroffenen eine wirksame Unterstützung im Alltag.

Benötigte Unterlagen für die Zuzahlungsbefreiung bei den Krankenkassen

Für die Beantragung der Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkassen benötigen Sie:

  • Das ausgefüllte Antragsformular Ihrer Krankenkasse
  • Nachweise über das Einkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Belege über bereits geleistete Zuzahlungen (zum Beispiel Apothekenquittungen und Krankenhausabrechnungen)
  • Nachweis über eine chronische Erkrankung oder eine Schwerbehinderung (zum Beispiel ärztliches Attest, Schwerbehindertenausweis)

Einige Krankenkassen bieten die Möglichkeit der pauschalen Vorauszahlung. Hierbei zahlen Sie Ihre zu erwartende Belastungsgrenze direkt zu Jahresbeginn und sind danach für das gesamte Jahr von Zuzahlungen befreit.

So stellen Sie den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkassen:

Antragsformular besorgen 

Erhältlich als Download auf der Website Ihrer Krankenkasse oder direkt in der Filiale.

Einkommensnachweise beilegen

Dazu zählen:

  • Gehaltsabrechnungen oder Rentenbescheide
  • Einkommensteuerbescheid (falls vorhanden)

Zuzahlungsbelege sammeln

Sammeln Sie alle Quittungen. Alternativ kann Ihre Krankenkasse eine Aufstellung bereitstellen.

Antrag einreichen

Den ausgefüllten Antrag inklusive aller Nachweise einreichen:

  • Per Post
  • Online (sofern Ihre Krankenkasse das anbietet)
  • Persönlich in der Filiale

Bearbeitung abwarten

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Bei Bewilligung erhalten Sie eine Befreiungskarte, die Sie in Apotheken und Praxen vorzeigen können.

Wichtige Hinweise zur Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse

  • Zuzahlungen dokumentieren: Nutzen Sie ein Zuzahlungsheft oder eine App zur Übersicht.
  • Vorauszahlung prüfen: Besonders sinnvoll für chronisch Kranke, bei einer Schwerbehinderung oder für Rentner.
  • Jährlich neu beantragen: Die Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkassen gilt nur für das jeweilige Kalenderjahr.

Gut versorgt im Alltag: Hilfe durch den Hausnotruf von HelpPhone

Viele Versicherte, die eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen, insbesondere Rentner oder Menschen mit chronischen Erkrankungen, wünschen sich sowohl finanzielle Entlastung, als auch ein Plus an Sicherheit im Alltag. Gerade im Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen steigt das Risiko von Notfällen. An diesem Punkt setzen Hausnotrufsysteme wie die von HelpPhone an.

Mit einem tragbaren Notrufknopf und direkter Verbindung zur Notrufzentrale bietet HelpPhone schnelle Hilfe – rund um die Uhr. Besonders praktisch ist, dass die Kosten für den Hausnotruf von der Pflegekasse übernommen werden können, wenn ein Pflegegrad vorliegt. So verbindet sich finanzielle Entlastung mit einem sicheren Gefühl zu Hause.

Ob zur Ergänzung der medizinischen Versorgung oder zur Unterstützung im Alltag, ein Hausnotruf von HelpPhone kann ein wertvoller Bestandteil für ein selbstbestimmtes Leben sein. Bei Senioren, die eine Zuzahlungsbefreiung für Rentner oder eine Zuzahlungsbefreiung bei einer Schwerbehinderung in Anspruch nehmen, ist diese Kombination aus Kostenentlastung und Sicherheitsgewinn besonders beliebt. Informieren Sie sich direkt beim Kundensupport von HelpPhone über passende Lösungen und individuelle Angebote.