Im höheren Lebensalter oder bei chronischen Erkrankungen kann der Alltag schnell zur Herausforderung werden, vor allem, wenn medizinische Hilfe nötig ist. Die sogenannte Behandlungspflege spielt dabei die vielleicht wichtigste Rolle. Doch was genau steckt dahinter, wer hat Anspruch darauf – und was bedeuten die Begriffe LG1 und LG2? In diesem Beitrag erhalten Sie einen kompakten Überblick über die medizinische Behandlungspflege, ihre Inhalte und ihre Bedeutung für die häusliche Versorgung.

Was ist medizinische Behandlungspflege?

Die medizinische Behandlungspflege bezeichnet pflegerische Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung erfolgen und dem Ziel dienen, eine medizinische Behandlung zu sichern oder zu unterstützen. Sie wird in der Regel von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt – sei es zu Hause, im betreuten Wohnen oder in einer Pflegeeinrichtung.

Im Gegensatz zur Grundpflege (zum Beispiel Hilfe beim Waschen oder Anziehen), die über die Pflegeversicherung abgerechnet wird, ist die Behandlungspflege eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie vom Hausarzt oder Facharzt verordnet wurde. Sie muss darüber hinaus von der Krankenkasse genehmigt werden.

Behandlungspflege: eine Liste der Leistungen

Die Maßnahmen im Rahmen der medizinischen Behandlungspflege sind vielfältig. Eine häufig genannte Behandlungspflege-Liste umfasst unter anderem:

  • Verabreichung von Medikamenten (zum Beispiel Tabletten, Tropfen, Injektionen)
  • Messen von Blutdruck und Blutzucker
  • Anlegen oder Wechseln von Verbänden
  • Inhalationen
  • Katheterpflege
  • Versorgung von Wunden (zum Beispiel Dekubitus)
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

Alle Maßnahmen der Behandlungspflege, die in der Liste stehen, helfen dabei, die Gesundheit zu stabilisieren, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und die Lebensqualität zu verbessern – besonders im gewohnten Umfeld zu Hause.

Behandlungspflege LG1 und LG2 – was steckt hinter diesen Begriffen?

Im Bereich der häuslichen Krankenpflege wird die medizinische Behandlungspflege in LG1 und LG2 unterteilt. Diese Unterteilung stellt sogenannte Leistungsgruppen (LG) dar. Die Klassifizierung erleichtert die Einordnung der Maßnahmen nach ihrem Schwierigkeitsgrad und den Anforderungen an die Pflegekraft.

LG1: Die grundlegende Behandlungspflege

Die Leistungsgruppe 1 (LG1) umfasst einfache, nicht-spezialisierte Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Medikamentengabe
  • Blutdruck- und Pulsmessung
  • Inhalationen
  • Anwendung von Kälte- oder Wärmeträgern

Diese Tätigkeiten können auch bei leichteren Erkrankungen oder im Rahmen einer chronischen Therapie wichtig sein und werden meist regelmäßig erbracht.

LG2: Die spezialisierte Behandlungspflege

Die Leistungsgruppe 2 (LG2) beschreibt dagegen komplexere medizinische Maßnahmen, die eine höhere fachliche Qualifikation und mehr Erfahrung der Pflegekräfte erfordern. Dazu gehören unter anderem:

  • Versorgung eines Dekubitus bis Stadium 2
  • Pflege von Suprapubischen Kathetern (SPK)
  • Flüssigkeitsbilanzierung (zum Beispiel bei Herzinsuffizienz)
  • Verabreichung von Klistieren oder medizinischen Einreibungen

Für Patienten mit schwereren Erkrankungen oder nach Operationen kann die Behandlungspflege aus LG2 eine wichtige Unterstützung im Alltag sein.

Wer hat Anspruch auf Behandlungspflege?

Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Versicherte Behandlungspflege auf Rezept erhalten – unabhängig davon, ob eine Pflegestufe vorliegt oder nicht. Wichtig ist, dass der Arzt die Notwendigkeit feststellt und die Krankenkasse die Maßnahme genehmigt. Häufig wird die Behandlungspflege nach einem Krankenhausaufenthalt, bei chronischen Erkrankungen oder zur Vermeidung eines stationären Aufenthalts verordnet.

Behandlungspflege sichert Lebensqualität

Die medizinische Behandlungspflege ist ein unverzichtbarer Bestandteil der häuslichen Versorgung. Sie ermöglicht es vielen älteren Menschen, länger selbstbestimmt und sicher im eigenen Zuhause zu leben, während Angehörige entlastet werden.

Eine gute Kenntnis der für die Behandlungspflege gültige Liste der Leistungen, sowie der Einteilung der Behandlungspflege in LG1 und LG2 hilft, die richtigen Leistungen zu beantragen und sicherzustellen, dass die Versorgung genau auf den individuellen Bedarf abgestimmt ist.

Eine wichtige Ergänzung zur medizinischen Behandlungspflege kann auch ein Hausnotrufsystem sein – wie das von HelpPhone. Ein solches Notrufsystem gibt Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit, im Ernstfall per Knopfdruck Hilfe zu rufen – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Das sorgt nicht nur für ein sicheres Gefühl im Alltag, sondern ermöglicht es vielen Menschen, länger selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben.

Die Kombination mit dem Hausnotruf

Auch Angehörige wissen so ihre Liebsten gut versorgt und können im Notfall rasch informiert und eingebunden werden. So wird die Betreuung zu Hause nicht nur medizinisch, sondern auch technisch bestmöglich abgesichert.

Wenn Sie Fragen zum Hausnotruf HelpPhone haben, stehen wir gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie unseren Support, wie beantworten Ihre Fragen!