HelpPhone Notrufsysteme
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Mit zunehmendem Alter oder bei einer chronischen Erkrankung stellt sich früher oder später die Frage: Wie kann ich weiterhin selbstständig leben, ohne auf notwendige Unterstützung verzichten zu müssen? Eine Antwort darauf gibt das Betreute Wohnen– aber für wen ist es geeignet, wann macht es Sinn, und wo liegen die Grenzen dieser Wohnform?
Betreutes Wohnen klingt nach Rundumversorgung, ist es aber nicht. Der Begriff ist gesetzlich nicht geschützt, deshalb können sehr unterschiedliche Angebote damit beworben werden. Es ist viel mehr so, dass Senioren, die in eine betreute Wohnanlage ziehen, in einer eigenen Wohnung leben und dazu ein Paket an Serviceleistungen erhalten. Das können Hausmeisterdienste, ein Reinigungsservice, eine feste Ansprechperson vor Ort – und häufig auch ein Hausnotruf – sein.
Wer hingegen eine umfassende pflegerische Betreuung benötigt, wird mit betreutem Wohnen allein nicht auskommen. Bei fortgeschrittener Demenz oder schwerem Pflegebedarf reicht diese Wohnform schlicht nicht aus.
Betreutes Wohnen richtet sich in erster Linie an zwei Zielgruppen:
Betreutes Wohnen ist also konkret für wen besonders geeignet? Vor allem für diejenigen, die allein oder weitgehend allein leben, ihren Alltag noch selbst gestalten können und sich wünschen, dass im Notfall schnell jemand da ist. Wer dagegen täglich auf intensive Pflege angewiesen ist, sollte prüfen, ob diese Wohnform wirklich passend ist.
Beim betreuten Wohnen für ältere Menschen – oft auch Service-Wohnen genannt – stehen Selbstständigkeit und ergänzende Dienstleistungen im Vordergrund. Die Kosten trägt man in der Regel selbst, wenngleich bei entsprechendem Pflegegrad auch die Pflegeversicherung bestimmte Leistungen wie den Hausnotruf bezuschussen kann.
Beim ambulant betreuten Wohnen für Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen sieht das anders aus: Hier übernimmt die Eingliederungshilfe die Kosten für die sozialpädagogische Betreuung. Auch ambulant betreutes Wohnen kann in der eigenen Wohnung stattfinden, und nicht zwingend in einer speziellen Einrichtung. Für wen ambulant betreutes Wohnen infrage kommt, lässt sich am besten gemeinsam mit einer Beratungsstelle klären, etwa der EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung).
Wer sich für betreutes Wohnen entscheidet, schließt in der Regel zwei Verträge ab: einen Mietvertrag und einen Dienstleistungsvertrag. Beide sind miteinander verknüpft. Wichtig ist, den genauen Leistungsumfang schriftlich festhalten zu lassen. Begriffe wie „regelmäßig" oder „angemessen", die in den Spezifizierungen der Leistungsumfänge oft vorkommen, klingen gut, sagen aber wenig aus. Besser ist es, konkrete Häufigkeiten und Leistungen zu vereinbaren.
Betreutes Wohnen schafft Rahmenbedingungen, in denen Menschen trotz Unterstützungsbedarf ihr Leben nach eigenen Vorstellungen gestalten können. Dabei spielt das Thema Sicherheit eine zentrale Rolle – besonders für alleinlebende Menschen.
An diesem Punkt setzt auch HelpPhone an. Als erfahrener Anbieter von Hausnotrufsystemen sorgt HelpPhone dafür, dass im Notfall sofort Hilfe erreichbar ist – rund um die Uhr, zuverlässig und diskret. Ob als Teil eines betreuten Wohnens oder als eigenständige Lösung in den eigenen vier Wänden. Ein Hausnotruf von HelpPhone gibt Betroffenen und ihren Angehörigen das gute Gefühl, nie wirklich allein zu sein.
Sie möchten wissen, welche Lösung zu Ihrer Situation passt? Nehmen Sie gerne Kontakt mit HelpPhone auf – das Team berät Sie persönlich und unverbindlich.