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Natürlich haben ältere Menschen in Deutschland eine Vielzahl von besonderen Rechten, aber viele Seniorinnen und Senioren wissen oft gar nicht, welche das konkret sind und wie sie sich darauf berufen können. Dabei ist das Thema Seniorenrechte alles andere als ein Randthema. Es betrifft in Deutschland Millionen Menschen in fortgeschrittenem Alter direkt und darüber hinaus ihre Familien mindestens genauso. Wenn man weiß, worauf man gesetzlich Anspruch hat, kann man seine Seniorenrechte gezielt einfordern.
Das Wichtigste zuerst: Ältere und pflegebedürftige Menschen haben selbstverständlich dieselben Grundrechte wie jeder andere. Das stellt die deutsche Pflege-Charta, herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, unmissverständlich klar. Dazu zählen das Recht auf Selbstbestimmung, auf Würde, auf Privatheit und auf freie Bewegung, unabhängig davon, ob jemand zu Hause lebt, in einer Einrichtung oder in betreutem Wohnen. Seniorenrechte sind damit keine Sonderkategorie, sondern ein Anspruch, der sich unmittelbar aus dem Grundgesetz und aus internationalen Texten wie zum Beispiel der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt.
Viele ältere Menschen sind der Überzeugung, dass sie die Unterstützung annehmen müssen, die andere für sie organisieren. Das Gegenteil ist richtig. Hilfe im Alltag für Senioren ist in Deutschland gesetzlich verankert: Das Elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI) regelt Leistungen der Pflegeversicherung, das Zwölfte (SGB XII) regelt Sozialhilfeansprüche für diejenigen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Wer Anspruch auf einen Pflegegrad hat, kann konkrete Sachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombination daraus wählen. Die Entscheidung liegt bei der pflegebedürftigen Person selbst, nicht bei Angehörigen oder Einrichtungen.
Zu den praktischen Seniorenrechten im Alltag zählt auch das Recht auf Wohnraumanpassung. Die Pflegeversicherung bezuschusst dabei unter bestimmten Voraussetzungen bauliche Maßnahmen, die ein selbstständiges Wohnen in den eigenen vier Wänden ermöglichen, zum Beispiel den Einbau einer bodengleichen Duschtür im seniorengerechten Badezimmer oder eines elektrischen Treppensteigers im Hausaufgang. Mehr als 93 Prozent der über 65-jährigen in Deutschland leben laut Bundesministerium im Privathaushalt, deshalb setzt Hilfe für Senioren im Alltag genau dort an.
Ein konkretes Beispiel für Hilfe im Alltag für Senioren ist der Hausnotruf. Wer allein lebt und ein erhöhtes Sturz- oder Notfallrisiko hat, kann per Knopfdruck eine Rufzentrale erreichen, die sofort reagiert. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für einen Hausnotruf unter bestimmten Voraussetzungen – nämlich dann, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die Person allein lebt oder tagsüber allein ist. Der Hausnotruf zählt zu den sogenannten digitalen Pflegehilfsmitteln und wird von Pflegekassen auf Antrag erstattet. Auch ohne Pflegegrad kann ein Hausnotruf privat abonniert werden – die monatlichen Kosten sind in der Regel überschaubar. Gerade für Angehörige, die weit entfernt wohnen, schafft er echte Sicherheit.
Seniorenrechte schließen auch den Schutz vor Benachteiligung wegen des Alters ein. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund des Alters in zivilrechtlichen Verhältnissen, also etwa bei Vertragsabschlüssen. Wer als älterer Mensch das Gefühl hat, bei einer Dienstleistung oder einem Vertragsangebot benachteiligt zu werden, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Seniorenrechte sind damit auch Verbraucherrechte.
Wer Hilfe für Senioren oder Angehörige im Alltag sucht, findet Beratung bei den Pflegestützpunkten der Kommunen, bei Verbraucherzentralen sowie bei Seniorenbeauftragten der Städte und Gemeinden. Seniorenrechte kennen und einfordern – das ist keine Frage des Alters, sondern der Haltung. Bei Fragen zum Hausnotruf wenden Sie sich gerne an den Kundensupport von HelpPhone.